Mehr Flexibilität: Privatversicherte haben in der Regel eine größere Auswahl an Krankenfahrdiensten und können Dienstleister ihrer Wahl auswählen.
Höhere Kostenübernahme: Bei Privatversicherten besteht oft die Möglichkeit einer umfassenderen Kostenübernahme für Krankenfahrdienste. In der Regel werden die Kosten (tarifabhängig) vollständig übernommen.
Keine medizinische Notwendigkeit erforderlich: Privatversicherte können Krankenfahrdienste in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig sind, solange dies in ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt ist.
Gesetzlich versichert
Eingeschränkte Auswahl: Für gesetzlich Versicherte besteht in der Regel eine Bindung an die von ihrer Krankenkasse ausgewählten Krankenfahrdienste.
Begrenzte Kostenübernahme: Gesetzlich Versicherte müssen i.d.R. pro Fahrt einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen.
Medizinische Notwendigkeit erforderlich: Für die Kostenübernahme von Krankenfahrdiensten durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit erforderlich.