Mehr Flexibilität: Privatversicherte haben in der Regel eine größere Auswahl an Krankenfahrdiensten und können Dienstleister ihrer Wahl auswählen.
Höhere Kostenübernahme: Privatversicherte erhalten oft eine umfassendere Kostenübernahme für Krankenfahrdienste, was bedeutet, dass (tarifabhängig) meistens die gesamten Kosten übernommen werden.
Keine medizinische Notwendigkeit erforderlich: Privatversicherte können Krankenfahrdienste in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig sind, solange dies in ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt ist.
Gesetzlich versichert
Eingeschränkte Auswahl: Gesetzlich Versicherte sind normalerweise an die Krankenfahrdienste gebunden, die von ihrer Krankenkasse ausgewählt wurden.
Begrenzte Kostenübernahme: Gesetzlich Versicherte müssen i.d.R. pro Fahrt einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen.
Medizinische Notwendigkeit erforderlich: Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit vorlegen, um Anspruch auf Kostenübernahme von Krankenfahrdiensten zu haben.