Was wir machen

   Unsere Fahrzeuge sind so ausgestattet, dass wir Sie oder Ihre Angehörigen sitzend, im Rollstuhl oder Tragestuhl befördern können. Je nach Fahrzeug hat ein Rollstuhlfahrer/in und vier Begleitpersonen oder zwei Rollstuhlfahrer/innen und zwei Begleitpersonen platz . Wir bieten Ihnen:        

Krankenfahrten
Fahrten zu Arztpraxen
Krankenhausentlassungen, Krankenhauseinweisungen & Krankenhausverlegungen
Fahrten zur Strahlentherapie
Fahrten zur Chemotherapie
Fahrten zur Dialyse
Städteregionfahrten / Behindertenfahrdienst der Städteregion Aachen
stationäre & ambulante Rehafahrten
Konsilfahrten
Flughafenfahrten
Reiserückholdienst
Freizeit- und Privatfahrten
Besorgungsfahrten

Informationen zur Kostenübernahme

Für eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse brauchen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein), den Ihr behandelnder Arzt ausstellen kann.

Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, sowie mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, sowie für schwerbehinderte Patienten mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sind die Beförderungen zur nächstgelegenen Behandlungsstätte genehmigungsfrei.

Liegt einer dieser Vorraussetzungen nicht vor, muss vor Antritt der Beförderung eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden. Gerne helfen wir Ihnen auch mit dem Genehmigungsverfahren.

Sofern Sie einen Befreiungsausweis haben entfällt die Zuzahlungspflicht des Patienten, welche bei 10% des Fahrpreises liegt und mindestens 5,-€ und maximal 10,-€ beträgt.

Bei Privatfahrten benötigen Sie keinen Transportschein und geniessen dennoch alle Vorteile und Annehmlichkeiten unseres Unternehmens.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten der StädteRegion Aachen, Unterstützung für Ihre Privatfahrten zu erhalten.

Sollten Sie Fragen haben, oder sollten Sie Hilfe beim richtigen Ausfüllen eines Transportscheins benötigen, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Wir sind partner
aller krankenkassen